Neue Coronaverordnung für Schulen

Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler,

ab dem 08.12.2020 tritt eine neue Coronaverordnung für Schulen in Kraft. Nachfolgend listen wir die wichtigsten Neuerungen auf. Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Verordnung, wenn Sie dem Link ganz unten folgen.

Wichtige Neuerungen:

  • Die Dauer des Zutritts- und Teilnahmeverbots als Kontaktperson 1 nach Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person wird von 14 auf 10 Tage verringert. Wenn die häusliche Quarantäne durch ein negatives Testergebnis vorzeitig endet, dann endet damit auch das Zutritts- und Teilnahmeverbot für die Schule.
  • Für den Fall einer lnzidenz von über 200 je 100.000 Einwohner pro Woche ist ein „Wechselunterricht“ mit jeweils halben Klassen möglich, aber nur, wenn sowohl im Landkreis die lnzidenz über 200 je 100.000 Einwohner liegt.  Die konkrete Entscheidung, ob und in welcher Weise auf einen Wechselbetrieb umgestellt wird, trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt und dem zuständigen Gesundheitsamt. Wechselunterricht wäre für uns nach den Bestimmungen nur möglich für die Klassenstufen 8 und 9, dabei müssten dann mindestens 50 Prozent des Unterrichtsumfangs nach Stundentafel im Präsenzunterricht erbracht werden.

Wir sind der Meinung, dass trotz aller Bemühungen, einen qualitätsvollen Fernunterricht anzubieten, der Präsenzunterricht nicht qualitäts- und wirkungsgleich zu ersetzen ist. Deshalb wollen wir, soweit dies möglich und verantwortbar ist, am Präsenzunterricht festhalten und dessen Einschränkungen so gering als möglich halten.

gez. M. Schlichting (Realschulrektor)

 

Download_2020-12-08 Anlage_Corona_VO_Schule

Neue Verordnung zur Corona Pandemie

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Covid-19-bezogene landesweite 7-Tages-lnzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner ist erreicht.

Das Kultusministerium hat die Schulen gestern über die Anpassung der Corona-Verordnung Schule an das dynamische Infektionsgeschehen informiert. Mit den Änderungen an der Corona-Verordnung Schule werden die Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen für den Fall verschärft, dass die Pandemiestufe 3, also eine landesweite 7-Tages-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, ausgerufen wird. Nur dann und nur unter diesen Vorzeichen gelten die entsprechenden Maßnahmen.

Dieser Fall ist heute eingetreten (Schreiben des Kultusministerium vom 16.10.2020).

Ab Montag, den 19.10.2020 werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Bis auf weiteres gilt somit auch in den Unterrichtsräumen die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrerinnen und Lehrer sowie allen Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten.

Ergänzung: Ein Gesichtsvisier oder „Faceshield“ (Schutzschild aus dünnem und hoch-transparentem Polyester mit Bügel) entspricht nicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Corona-Verordnung.

  • Die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen wird ausgesetzt.
  • Das Lüften ist nun mindestens alle 20 Minuten für jeweils drei bis fünf Minuten vorgeschrieben.

Lesen Sie dazu auch die Infos auf der Seite des Kultusministeriums.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute! Bleiben Sie gesund!

 

Für die Schulleitung

Dirk Ackermann

Anlage Corona Verordnung 15.10.20

Schreiben 2 Corona Verordnung 15.10.20