Neue Coronaverordnung für Schulen

Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler,

ab dem 08.12.2020 tritt eine neue Coronaverordnung für Schulen in Kraft. Nachfolgend listen wir die wichtigsten Neuerungen auf. Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Verordnung, wenn Sie dem Link ganz unten folgen.

Wichtige Neuerungen:

  • Die Dauer des Zutritts- und Teilnahmeverbots als Kontaktperson 1 nach Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person wird von 14 auf 10 Tage verringert. Wenn die häusliche Quarantäne durch ein negatives Testergebnis vorzeitig endet, dann endet damit auch das Zutritts- und Teilnahmeverbot für die Schule.
  • Für den Fall einer lnzidenz von über 200 je 100.000 Einwohner pro Woche ist ein „Wechselunterricht“ mit jeweils halben Klassen möglich, aber nur, wenn sowohl im Landkreis die lnzidenz über 200 je 100.000 Einwohner liegt.  Die konkrete Entscheidung, ob und in welcher Weise auf einen Wechselbetrieb umgestellt wird, trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt und dem zuständigen Gesundheitsamt. Wechselunterricht wäre für uns nach den Bestimmungen nur möglich für die Klassenstufen 8 und 9, dabei müssten dann mindestens 50 Prozent des Unterrichtsumfangs nach Stundentafel im Präsenzunterricht erbracht werden.

Wir sind der Meinung, dass trotz aller Bemühungen, einen qualitätsvollen Fernunterricht anzubieten, der Präsenzunterricht nicht qualitäts- und wirkungsgleich zu ersetzen ist. Deshalb wollen wir, soweit dies möglich und verantwortbar ist, am Präsenzunterricht festhalten und dessen Einschränkungen so gering als möglich halten.

gez. M. Schlichting (Realschulrektor)

 

Download_2020-12-08 Anlage_Corona_VO_Schule