Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir bitten um Beachtung folgender Informationen:

ab Montag, 27.09.21 ist wöchentlich eine 3-malige Schnelltestung vorgeschrieben. Die Teilnahme ist verpflichtend für Schüler*innen ohne Immunschutz. Geimpfte Schüler*innen können den Impfnachweis im Sekretariat vorzeigen und sind dann von der Testpflicht befreit.

Trotzdem empfehlen wir Geimpften und Genesenen eine freiwillige Teilnahme vor dem Hintergrund, dass auch diese Überträger sein können.

Unsere Testtage sind dann Montag, Mittwoch und Freitag. Bei Verspätungen melden sich Schüler*innen bei der ersten unterrichtenden Lehrkraft, um umgehend den Selbsttest unter deren Aufsicht durchzuführen.

Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mundschutzes im Schulgebäude gilt weiterhin. Im Falle eines positiven Schnelltests informiert die Schulleitung Eltern und Gesundheitsamt. Es ist unmittelbar eine PCR-Testung zu veranlassen. In der betroffenen Gruppe sind dann täglich Schnelltests vorgeschrieben.

Viele Grüße,

die Schulleitung

Bescheinigung negativer Testergebnisse durch die Schule

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir möchten unserer Verpflichtung als Schule zur „Bescheinigung eines negativen Testergebnisses“ nachkommen, ohne dafür zusätzlich zu den Testungen weitere Unterrichtszeit zu opfern.

Wir werden dabei folgendermaßen vorgehen:

  • Die Ausgabe einer Bescheinigung erfolgt nur bei Bedarf (Musikschule, Training, …)  und ausschließlich am jeweiligen Testtag, also Mo. oder Mi.
  • Schüler*innen, die eine Bescheinigung benötigen, bekommen von den Lehrer*innen, die den Test beaufsichtigen, das Formular der Bescheinigung und tragen ihre persönlichen Daten ein
  • Der/die Lehrer*in prüft das Testergebnis, trägt Testdatum/Uhrzeit ein und unterschreibt die Bescheinigung

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für die Bescheinigung nur unsere schuleigenen Formulare verwenden und auch keine Sondertermine für Testungen anbieten können. Die Bescheinigungen haben 60 Stunden Gültigkeit; bitte beachten Sie aber, dass einige Institutionen Bescheinigungen verlangen, die max. 24h oder 48h „alt“ sind.

Mit freundlichen Grüßen

M. Schlichting, Rektor