Änderung „Masken“- Pflicht

aufgrund der Entwicklungen der letzten Wochen, insbesondere dem Rückgang der Virusinfektionen, und den Vorgaben des Kultusministeriums, passen auch wir unsere Vorgaben für den Besuch unserer Schule an.

Ab sofort besteht nicht mehr die Pflicht zum Tragen einer „Maske“ auf dem Pausenhof, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 m gewährleistet ist.

Nach wie vor ist es aber wichtig, dass wir uns gegenseitig vor Ansteckung schützen. Das Wichtigste dabei ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m sowie die häufige intensive Händereinigung.

Der Mund-Nasen-Schutz sollte weiterhin im Schulgebäude (auf dem Weg in die Unterrichtszimmer, in den Pausen) getragen werden, da er insbesondere in geschlossenen Räumen die Gefahr der Tröpfeninfektion reduziert.

Wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 m zuverlässig eingehalten werden kann, zum Beispiel im Unterrichtszimmer wenn alle auf ihren Plätzen sitzen, darf er abgenommen werden.

 

Mit besten Wünschen für Ihre/eure Gesundheit

15.06.2020, gez. M. Schlichting (Rektor)