Neue Verordnung zur Corona Pandemie

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Covid-19-bezogene landesweite 7-Tages-lnzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner ist erreicht.

Das Kultusministerium hat die Schulen gestern über die Anpassung der Corona-Verordnung Schule an das dynamische Infektionsgeschehen informiert. Mit den Änderungen an der Corona-Verordnung Schule werden die Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen für den Fall verschärft, dass die Pandemiestufe 3, also eine landesweite 7-Tages-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, ausgerufen wird. Nur dann und nur unter diesen Vorzeichen gelten die entsprechenden Maßnahmen.

Dieser Fall ist heute eingetreten (Schreiben des Kultusministerium vom 16.10.2020).

Ab Montag, den 19.10.2020 werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Bis auf weiteres gilt somit auch in den Unterrichtsräumen die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrerinnen und Lehrer sowie allen Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten.

Ergänzung: Ein Gesichtsvisier oder „Faceshield“ (Schutzschild aus dünnem und hoch-transparentem Polyester mit Bügel) entspricht nicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Corona-Verordnung.

  • Die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen wird ausgesetzt.
  • Das Lüften ist nun mindestens alle 20 Minuten für jeweils drei bis fünf Minuten vorgeschrieben.

Lesen Sie dazu auch die Infos auf der Seite des Kultusministeriums.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute! Bleiben Sie gesund!

 

Für die Schulleitung

Dirk Ackermann

Anlage Corona Verordnung 15.10.20

Schreiben 2 Corona Verordnung 15.10.20